CZV-Aus- und Weiterbildung
Seit dem 1. September 2009 ist die Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. Befördern Sie berufsmässig Personen oder Güter mit einem Fahrzeug der Kategorien C, C1, D und D1 benötigen Sie den Fähigkeitsausweis. Den Erhalt des Fähigkeitsausweises hängt vom Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Während der Gültigkeitsdauer des Ausweises von 5 Jahren müssen Sie 35 Kursstunden besuchen und nachweisen können.